Sie sind Beamtin, Beamter oder wollen es werden. Ihr Arbeitsplatz ist die Schule, die Polizei, das Finanzamt, das Rathaus, die Justiz, die Feuerwehr, die Post oder Telekom; Sie arbeiten bei einer Behörde oder Sie sind als Beamtin oder Beamter an einer Hochschule tätig.
Ich bin Beamtenberater. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Und ich berate Sie. Die Qualität anwaltlicher Beratung hängt nicht von der Größe der Kanzlei ab, sondern von Qualifikation des Rechtsanwaltes. Seit mehr als 30 Jahren vertrete ich Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Spezialisiert auf das Beamtenrecht biete ich Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung. Viele Jahre Berufserfahrung und jährliche Fortbildungsmaßnahmen qualifizieren mich.
Mein Konzept: Antworten auf Ihre Fragen und einen detaillierten Überblick über Ihre rechtliche Situation.
Eine Erst-Beratung, soll Ihnen detailierte Antworten geben. Dazu nehmen wir uns Zeit. In einem offenen emphatischen Gespräch werden persönliche Herausforderungen und trockene Rechtsfragen nachvollziehbar geklärt. Dazu vereinbaren wir einen Termin. Sie senden mir Ihre Fragen oder dazugehörige Dokumente. Wir sprechen miteinander. Ganz einfach.
Ich biete dazu verschiedene Wege der Beratung an. Als besonders praktisch hat sich das Videogespräch erwiesen. Dazu lade ich Sie zu einem Cisco-Webex-Meeting ein. Mit wenigen Klicks - ohne Programm oder Lizenz - kommen wir zu dem vereinbarten Zeitpunkt zusammen. Schön Sie zu sehen!
Alternativ biete ich Telefontermine. Ich rufe Sie an, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir besprechen alles ganz in Ruhe. Selbstverständlich dürfen Sie auch zu mir nach Heidelberg in die Kanzlei kommen. Da ich sehr großen Wert auf Diskretion lege, und Mandanten sich nicht begegnen sollen, liegen zwischen den Terminen große zeitliche Abstände. Es stehen daher nur wenige Präsenztermine in der Woche zur Verfügung. Dafür bitte ich um Verständnis.
Zu den häufigsten Fällen gehören die Fragen um die Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit und deren Folgen. Dazu gehört bei Weitem nicht nur die mögliche Versetzung in den Ruhestand, sondern auch die Teildienstfähigkeit oder die anderweitige Verwendung, zum Beispiel die Beschäftigung auf einem geringerwertigen Dienstposten. Fragen zu Nebentätigkeiten oder zum Verhalten in Disziplinarverfahren, wie auch bei Konkurrentenstreitigkeiten im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen sind Klassiker, zu denen ich eine Beratung anbiete.
Studiert habe ich an der Universität Heidelberg. Während der Referendarzeit in Mannheim war ich u.a. beim Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingesetzt. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1994 habe ich zügig weitere Kompetenzen im Verwaltungsrecht erworben. Nach einer zusätzlichen Fachanwaltsausbildung und bestandener Prüfung wurde mir 1999 die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.
Nur wenige Prozent der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik haben das Recht sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu bezeichnen. Und innerhalb dieses Rechtsgebietes arbeite ich ausschließlich im Beamtenrecht. Die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Beamtenrecht gibt es leider nicht.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht beim DAV
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein