Fachanwalt Moos - Kanzlei für Beamtenrecht

 
 

Beamtenrecht

Schwerpunkt Dienstunfähigkeit

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in den Verfahren um die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und wegen Dienstunfällen. Ich überprüfe aber auch die Festsetzungen von Ruhebezügen und die Anrechnung von anderweitigen Einkünften. Lang andauernde und schwere Erkrankungen, körperlich und seelisch, sind eine schwere Belastung. Es droht die Dienstunfähigkeit und die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Der Dienstherr  lädt ein zum BEM-Gespräch oder schickt Sie zum Amtsarzt. Was jetzt? Wie sich verhalten?

Ihre Fragen sind naheliegend: Was kommt auf mich zu? Bereitet die Erkrankung denn nicht schon genug Sorgen? Lässt mich mein Dienstherr einfach fallen? Ist vielleicht der Kollege oder der Vorgesetzte das eigentliche Problem? Wo bleibt die Fürsorgepflicht? Ich berate und begleite Sie beratend in diesen schweren Zeiten und Verfahren. Ich stehe an Ihrer Seite und kümmere mich um Ihr Recht. Viele Mandanten habe ich über Jahre betreut und dafür gesorgt, dass nicht das gefühlte Chaos überhandnimmt. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen das Gefühl zu vermitteln, dass Sie wissen wo Sie stehen, was auf Sie zukommt und soweit möglich die Konrolle über das Verfahren zu behalten.


In welchen Bundesländern ich mich auskenne:

Die Grundsätze des Berufsbeamtentums haben in allen 16 Bundesländern und dem Recht der Bundesbeamten Gültigkeit. Am häufigsten arbeite ich im Bereich in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Dazu kommen die Bundesbeamten. Ich berate aber auch regelmäßig Beamte aus Bayern und dem Saarland.





 
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