Fachanwalt Moos - Kanzlei für Beamtenrecht

 
 

Schwerpunktkanzlei - Beamtenrecht



Sie sind Beamtin, Beamter oder wollen es werden. Ihr Arbeitsplatz ist die Schule, die Polizei, das Finanzamt, das Rathaus, die Feuerwehr, die Post oder Telekom; Sie arbeiten bei einer Behörde oder Sie sind an einer Hochschule tätig.

Ich bin Beamtenberater. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Und ich berate Sie.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten habe ich mich - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - auf das Beamtenrecht spezialisiert. Ich biete Ihnen eine kompetente Beratung. Viele Jahre Berufserfahrung und jährliche Fortbildungsmaßnahmen qualifizieren mich.

Mein Konzept: Antworten auf Ihre Fragen und einen detaillierten Überblick über Ihre rechtliche Situation.


Die Kanzlei - Foto R.Moos Foto R. Moos



Eine Erst-Beratung, soll Ihnen detailierte Antworten geben. Dazu nehmen wir uns Zeit. In einem offenen emphatischen Gespräch werden persönliche Herausforderungen und trockene Rechtsfragen nachvollziehbar geklärt. Dazu vereinbaren wir einen Termin. Sie senden mir Ihre Fragen oder dazugehörige Dokumente. Wir sprechen miteinander. Ganz einfach.

Ich biete dazu verschiedene Wege der Beratung an. Als besonders praktisch hat sich das Videogespräch erwiesen. Dazu lade ich Sie zu einem Cisco-Webex-Meeting ein. Mit wenigen Klicks  - ohne Programm oder Lizenz - kommen wir zu dem vereinbarten Zeitpunkt zusammen. Schön Sie zu sehen!

Alternativ biete ich Telefontermine. Ich rufe Sie an, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir besprechen alles ganz in Ruhe. Selbstverständlich dürfen Sie auch zu mir nach Heidelberg in die Kanzlei kommen. Da ich sehr großen Wert auf Diskretion lege, und Mandanten sich nicht begegnen sollen, liegen zwischen den Terminen große zeitliche Abstände. Es stehen daher nur wenige Präsenztermine in der Woche zur Verfügung. Dafür bitte ich um Verständnis.

Die häufigsten Fälle in meiner Kanzlei

Zu den häufigsten Fällen gehören die Fragen um die Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit und deren Folgen. Dazu gehört bei Weitem nicht nur die mögliche Versetzung in den Ruhestand,  sondern auch die Teildienstfähigkeit oder die anderweitige Verwendung, zum Beispiel die Beschäftigung auf einem geringerwertigen Dienstposten. Fragen zu Nebentätigkeiten oder zum Verhalten in Disziplinarverfahren, wie auch bei Konkurrentenstreitigkeiten im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen sind Klassiker, zu denen ich eine Beratung anbiete.

"Fachanwalt für Beamtenrecht ?"

Den Fachanwalt für Beamtenrecht als zulässige Berufsbezeichnung gibt es nicht. Ich bin als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit vielen Jahren für Beamtinnen und Beamte bei Bund, Ländern und Kommunen tätig. Dieser Schwerpunkt meiner Tätigkeit, die jahrzehntelange Erfahrung und Spezialisierung auf ein komplexes Rechtsgebiet sollen Ihnen zu Gute kommen.



Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht beim DAV

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein




 

 
Karte
Email