Fachanwalt Moos - Kanzlei für Beamtenrecht

 
 

Was kostet meine Hilfe?


Erst-Beratungs-Pauschale

Die Erstberatung kostet Sie bei mir nur EUR 150,00 inkl. MwSt. 


Zusätzliche Beratung

Sie brauchen nach der Erstberatung weitere Beratung, Gespräche oder haben Fragen. Meine Beratungs-Zeit wird zu einem fixen Preis vergütet, der sich nach der benötigten Zeit richtet. Die Abrechnug basiert auf Minuteneinheiten, die bei der Beratung angefallen sind. Diese Einheiten sind dann ein Bruchteil menes Verrechnungssatzes von € 190 / Stunde inkl. Umsatzsteuer. Damit Sie Sicherheit gewinnen, schließen wir vorher eine Vereinbarung ab, die alle Konditionen enthält. Transparent und verständlich. Sie bestimmen den Bedarf und damit auch die Höhe der Kosten.

Bei reinen Beratungsleistungen erstatten die Rechtschutzversicherungen in der Regel nur bis zu € 250,00. Das ist aber abhängig von den Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, insbesondere von einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt.


Anwaltliche Vertretung nach außen mit Vollmacht

Sie wollen, dass ich Sie gegenüber dem Dienstherrn vertrete oder  für Sie bei Gericht tätig werde. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung für das Verfahren gewährt, steht die Finanzierung der Vertretung  durch mich auf zwei Säulen. Zum einen rechne ich meine Tätigkeit nach einem Honorarschlüssel Ihnen gegenüber ab. Das Honorar richtet sich nach Zeiteinheiten (siehe oben). Zum anderen berechne ich der Rechtsschutzversicherung die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Zahlungen an mich leistet, rechne ich diese auf das zwischen uns vereinbarte Honorar an. Sie zahlen dann den Differenzbetrag. Oft reichen die Zahlungen der Rechtssschutzversichrung aus, das Honorar abzudecken. Details regeln wir in einer Honorarvereinbarung.


Warum überhaupt eine Honoravereinbarung? Ist das wirklich nötig?

Ja! Ich habe Ausgaben für Miete, Personal, Fahrtkosten, Versicherungen, Pflichtbeiträge zu Berufsorganisationen und für Lizenzgebühren der Datenbanken auf denen heute die Literatur und Rechtsprechung nachgeschlagen wird. Die Rechtsanwaltskanzlei ist - wie der Handwerker oder der Arzt - ein Wirtschaftsunternehmen. Unsere Produkte sind Wissen und Erfahrung, die in einem anspruchsvollen Studium, einer jahrelangen Referendarzeit und in meinem Fall 30 Jahren Praxis erworben worden sind. Die jährlichen Fortbildungsmaßnahmen sind teuer. Die Beiträge für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte für meine Rente und die Beiträge meiner Krankenkasse werden von dem Honorar bezahlt. Und dann noch die Steuern. Die in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Zum Schluss muss ich auf den verbliebenen Gewinn Einkommenssteuer zahen. Sie sehen, da geht einiges weg.

Aber die Rechtsschutzversicherung? Die zahlt die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren. Das ist im Prinzip ähnlich einer Krankenkasse. Nur leider sind die dortigen Tarife für Mandante im Verwaltungsrecht, ganz besonders im Beamtenrecht, oftmals viel zu niedrig, um kostendeckend arbeiten zu können. Eine Vertretung im Beamtenrecht zieht sich nicht selten über Jahre und ist mit einem großen Aufwand verbunden. Da die Gegenstandswerte im Verwaltungsrecht niedrig sind, sind es auch die Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; obwohl es oft um Wesentliches, geradezu Existenzielles geht. Das interessiert die Versicherungen aber leider nicht.   





 
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